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BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Annahme der "grundsätzlichen Bedeutung" einer Rechtssache - Anforderungen an die Erhöhung der Altersgrenze bei Laufbahnbewerbern für die Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Zur Frage der beamtenrechtlichen ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1994 - 6 A 1061/93
- BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78
Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Verordnungsgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise geschlossen hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 -). - BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 20.93
Zivildienst - Haftung - Beschäftigungsstelle - Schuldhafte Pflichtverletzung
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Verordnungsgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise geschlossen hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 -). - BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72
Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Verordnungsgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise geschlossen hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 -). - BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 60.85
Beamtenrecht - Gemeindebeamter - Entlassung - Zuständigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Denn dies setzte die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Verordnungsgeber, hätte er den zu regelnden Sachverhalt bedacht, die Lücke gerade in dieser Weise geschlossen hätte (vgl. BVerwGE 45, 85 ; 57, 183 ; Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 60.85 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 20.93 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1994 - 2 B 134.94
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).